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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01   

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https://dejure.org/2002,15769
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01 (https://dejure.org/2002,15769)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.06.2002 - L 16 KR 57/01 (https://dejure.org/2002,15769)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - L 16 KR 57/01 (https://dejure.org/2002,15769)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R

    Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01
    Die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen untereinander werden vom öffentlichen Recht geprägt, aus der sich auch die Grenzen der zulässigen Mitgliederwerbung ergeben (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 36, 238; 56, 140; 63, 144; SozR 3-2500 § 4 Nr. 1).

    Demzufolge beurteilt sich der Unterlassungsanspruch gegen Werbemaßnahmen nicht nach den Normen des privatrechtlichen Wettbewerbs und den hierzu von den ordentlichen Gerichten entwickelten Rechtsgrundsätzen; diese können nur im Rahmen öffentlich-rechtlich normierter Pflichten der Krankenkassen untereinander ergänzend als Auslegungshilfe herangezogen werden (vgl. BSG SozR 3-2500 § 4 Nr. 1 S. 3).

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 183/85

    Krankenkassen-Fragebogen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01
    Auch wenn die werbemäßige Gegenüberstellung konkurrierender Angebote sich nicht stets vollständig auf alle in Betracht zu ziehenden Umstände des eigenen und des fremden Leistungsangebots erstrecken muss, darf die Unvollständigkeit der Darstellung aber nicht einen unrichtigen oder irreführenden Gesamteindruck entstehen lassen (BGH GRUR 1988, 764, 767 - Krankenkassen- Fragebogen - Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., Rdn. 390 zu § 1 UWG m.w.N.).
  • OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99

    Vergleichende Werbung eines Krankenversicherers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01
    Daher sind vergleichende Wettbewerbsmaßnahmen grundsätzlich dann nicht zulässig, wenn sie irreführend, herabsetzend oder verunglimpfend sind (so auch Abschnitt II 2 der genannten Wettbewerbsgrundsätze; vgl. auch §§ 2, 3 UWG; vgl. ferner BGHZ 138, 55; BGH, WRP, 1998, 1065; 1999, 414; OLG Dresden, GRUR 2000, 916; KG Berlin, NJWE-WettbR 2000, 185).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01
    Daher sind vergleichende Wettbewerbsmaßnahmen grundsätzlich dann nicht zulässig, wenn sie irreführend, herabsetzend oder verunglimpfend sind (so auch Abschnitt II 2 der genannten Wettbewerbsgrundsätze; vgl. auch §§ 2, 3 UWG; vgl. ferner BGHZ 138, 55; BGH, WRP, 1998, 1065; 1999, 414; OLG Dresden, GRUR 2000, 916; KG Berlin, NJWE-WettbR 2000, 185).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01
    Insoweit kann auch dahinstehen, ob schon der fehlende grenzüberschreitende Bezug des streitigen Sachverhalts eine solche Vorlage entbehrlich macht (so BSG Urt. vom 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R - und - B 3 KR 3/01 R -).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R

    Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Leistungserbringern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01
    Insoweit kann auch dahinstehen, ob schon der fehlende grenzüberschreitende Bezug des streitigen Sachverhalts eine solche Vorlage entbehrlich macht (so BSG Urt. vom 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R - und - B 3 KR 3/01 R -).
  • KG, 26.11.1999 - 5 U 5481/99

    Zulässigkeit von Preis-/Leistungsvergleichen privater Krankenversicherungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01
    Daher sind vergleichende Wettbewerbsmaßnahmen grundsätzlich dann nicht zulässig, wenn sie irreführend, herabsetzend oder verunglimpfend sind (so auch Abschnitt II 2 der genannten Wettbewerbsgrundsätze; vgl. auch §§ 2, 3 UWG; vgl. ferner BGHZ 138, 55; BGH, WRP, 1998, 1065; 1999, 414; OLG Dresden, GRUR 2000, 916; KG Berlin, NJWE-WettbR 2000, 185).
  • BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99

    Festbetragsregelung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01
    Der Senat brauchte den Rechtsstreit auch nicht auszusetzen, um dem Europäischen Gerichtshof die Frage der Anwendbarkeit des europäischen Wettbewerbsrechts auf die Mitgliedskassen der gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen (zur Frage, ob letztere Unternehmen i.S.d. Art. 81 EG-Vertrag sind vgl. BGH Beschl. vom 03.07.2001 - KZR 31/99 und 32/99).
  • BSG, 02.02.1984 - 8 RK 41/82

    Wettbewerbsstreitigkeiten - Öffentlich-rechtliche Krankenkassen - Rechtsweg zu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01
    Die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen untereinander werden vom öffentlichen Recht geprägt, aus der sich auch die Grenzen der zulässigen Mitgliederwerbung ergeben (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 36, 238; 56, 140; 63, 144; SozR 3-2500 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 15.11.1973 - 3 RK 50/72

    Mitgliederwerbung einer Ersatzkasse - Rechtsweg zu den Gerichten der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01
    Die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen untereinander werden vom öffentlichen Recht geprägt, aus der sich auch die Grenzen der zulässigen Mitgliederwerbung ergeben (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 36, 238; 56, 140; 63, 144; SozR 3-2500 § 4 Nr. 1).
  • SG Düsseldorf, 08.09.2016 - S 27 KR 629/16

    Unzulässige Mitgliederwerbung - BKK muss Vertragsstrafe an AOK zahlen

    Wird der wettbewerbsrechtliche Anspruch dagegen nicht auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V gestützt, sondern ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Normen, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegt, handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 SGG (BGH, Urteil vom 09.11.2006 - I ZB 28/06; Beschluss vom 15.01.1998 - I ZB 20/97; OLG Celle, Urteil vom 09.09.2010 - 13 U 173/09; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.06.2002 - L 16 KR 57/01).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05

    Werbeaussagen von Krankenkassen dürfen nicht irreführend, herabsetzend oder

    Als irreführend ist in Übereinstimmung mit Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie (RL) 84/450/EG jede Werbung anzusehen, die in irgendeiner Weise einschließlich ihrer Aufmachung die Personen, an die sie sich richtet oder die von ihr erreicht werden, täuscht oder zu täuschen geeignet ist und die infolge der ihr innewohnenden Täuschung ihr wirtschaftliches Verhalten beeinflussen kann oder aus diesen Gründen einen Mitbewerber schädigt oder zu schädigen geeignet ist (LSG Nordrhein-Westfalen 6.6.2002 L 16 KR 57/01, juris).
  • SG Düsseldorf, 07.10.2016 - S 27 KR 920/16

    Anforderungen an die Kürzung von vertragsärztlichem Sprechstundenbedarf (SSB)

    Diese gehören nur dann in die ordentliche Gerichtsbarkeit, wenn der wettbewerbsrechtliche Anspruch nicht auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V gestützt wird, sondern ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Normen, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegt (BGH, Urteil vom 09.11.2006 - I ZB 28/06; Beschluss vom 15.01.1998 - I ZB 20/97; OLG Celle, Urteil vom 09.09.2010 - 13 U 173/09; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.06.2002 - L 16 KR 57/01).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - L 1 KR 361/12

    Krankenkassen - Wettbewerb

    Der Kläger zu1) verweist dazu auf ein Urteil des LSG Essen (v. 5. Juni 2002 - L 16 KR 57/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 16 B 28/06

    Krankenversicherung

    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat bereits angeschlossen (Urt.v. 13.2.2001 L 16 KR 57/01 LSG NW) und daran hält er fest.
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